Immer für Sie da!
Dienst- und Jobräder
für Arbeitnehmer, UnternehmeN und Selbstständige
Wussten Sie schon, dass die 0,25%-Regelung auch für E-Bikes gilt?
Ein Dienstrad-Leasing bietet viele Vorteile, sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?
Sie als Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Dienstrad zur Nutzung überlassen – auch für private Fahrten. Dies kann in Form einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsplus erfolgen.
Gehaltsplus: Zahlt die Leasingrate Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt, gilt die 0%-Regel und Sie versteuern nichts.
Gehaltsumwandlung: Wird die Leasingrate direkt von Ihrem Gehalt abgezogen, gilt die 0,25%-Regel im Sinne des geldwerten Vorteils.
Welches Rad kann ich leasen?
Ob Lastenrad, E-Bike, Mountainbike oder Rennrad, für Sie oder für die ganze Familie, die Entscheidung treffen Mitarbeiter und Arbeitgeber am besten zusammen.